Sitzungstermin: 26.09.2016

 Behandlung: Beantwortung der Anfrage

 Betreff:

Kinderehen in Duisburg

Inhalt:

Die Schließung von Kinderehen ist in Deutschland gemäß § 1303 BGB nicht zulässig. Dennoch gibt es sie. So hat z.B. das Sozialministerium von Sachsen auf eine AfD-Anfrage hin 56 bestehende Ehen zwischen erwachsenen Männern und minderjährigen Mädchen bestätigt. Hintergrund ist in vielen Fällen eine Zuwanderung aus Syrien.

Die AfD-Ratsgruppe bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zu diesem Thema:

  1. Wie wird insbesondere bei Flüchtlingen/Einwanderern das Bestehen von Kinderehen in Duisburg erfasst?
  2. Wie viele Kinderehen sind in Duisburg bekannt?
  3. Wie wird seitens der Verwaltung bei Bekanntwerden einer Kinderehe mit dem Sachverhalt umgegangen bzw. umgegangen werden? Welche Maßnahmen werden ergriffen?

Öffentliche Sicherheit
Inhalt
Eine 91-Jährige Rentnerin wurde bereits zum dritten Mal auf der Kaiser-Wilhelm-Straße in Marxloh auf offener Straße niedergeschlagen und ausgeraubt. Anwohnern zufolge soll es sich um rumänische Jugendbanden gehandelt haben.
Dass die Polizei seit einiger Zeit mit einer Extra-Einsatz-Hundertschaft vor Ort im Einsatz ist, scheint die Kriminalitätsentwicklung und das schwindende Vertrauen der Bürger in die öffentliche Sicherheit nur kurzfristig aufgehalten zu haben.

Die AfD-Ratsgruppe bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadtverwaltung seit Bekanntwerden des Falles der 91-jährigen Dreifach-Überfallenen ergriffen?
2. Wie stellt sich die Stadtverwaltung die weitere Entwicklung in Bezug auf die öffentliche Sicherheit in Brennpunkten wie Marxloh und Hochfeld vor?
3. Welche Erkenntnisse/Ergebnisse gibt es aufgrund der neuen Video-Überwachung am Pollmann-Eck?

Übergriffe in Bädern und anderen städtischen Einrichtungen
Inhalt
In der Presse wird immer wieder über die Zunahme von sexuellen Übergriffen berichtet, oft auch im Zusammenhang mit Migranten. Neu ist hierbei der Auftritt in Gruppen nach Muster von „taharrush gamea“ (arabisch: Gemeinschaftliche Belästigung). Schwerpunkte der Vorfälle sind öffentliche Schwimmbäder, Parks und Freibäder.
Nachdem nun auch Fälle in Düsseldorf bekannt wurden (Rheinische Post, 05.07.16), nimmt die AfD-Ratsgruppe dies zum Anlass, nach Vorfällen in Duisburg zu fragen.
1. Wie viele Vorfälle sind bisher bis September 2017 in Bezug auf sexuelle Belästigungen in Duisburg bekannt geworden, die in städtischen Einrichtungen wie z.B. Schwimmbädern, Freibädern, Parks etc. gemeldet wurden?2. Wie viele dieser Vorfälle stehen im Zusammenhang mit Migranten?
3. Was wurde getan, um solche Vorfälle zukünftig zu verhindern?
4. Welche Hilfestellung wird den Opfern ggf. angeboten?