Ich war heute, Dienstag, den 11.01.2017, bei der Hauptverhandlung am Landgericht Duisburg in Raum 101 unter Vorsitz des Richters Kuhn. Es ist eine Vergewaltigung verhandelt worden, eine brutale Vergewaltigung eines jungfräulichen 15-Jährigen Mädchens durch einen Flüchtling, 23 Jahre aus Ghana. Das 15-Jährige Mädchen befindet sich seitdem in Stationärer Behandlung und wird psychologisch betreut. Es soll sich um eine spontane und nicht geplante Tat des Ghanaers gehandelt haben.
Bei dem Täter handelt es sich um einen Ghanaer, der seine Familien angeblich nicht kannte und in Heimen aufgewachsen sein soll. Ganz zufällig traf er in Italien seine Familie und lebte mit ihr dort von 2008 bis 2016. Er kam alleine mit der Flüchtlingswelle 2016 nach Deutschland. Begünstigt wurde seine Einreise von Frau Merkels „offenen Grenzen“, die jedermann erlaubt, unregistriert bei uns einzureisen. Wenn jemand seit 2008 in einem sicheren Land wie Italien lebt, sollte meiner Meinung nach keine Möglichkeit bestehen, hier als Verfolgter bleiben zu können und sollte sofort zurückgeschickt werden.
Da weder Frau Merkel noch andere aus den Verantwortlichen-Kreisen der Regierenden es für notwendig hielten, diese Menschen ordentlich zu registrieren, musste sowas passieren. Wenn unsere Grenzen geschützt und jeder der Flüchtlinge registriert wäre, würde auch schon der Ein oder Andere im Ausland kriminell gewordene Flüchtling sich hier nicht frei bewegen können und somit auch keine Straftaten begehen.
Mittlerweile ist das Gerichtsgebäude besser gesichert als Fort Knox: es waren 2 Schleusen, bis ich im Saal war, was mich natürlich zum Nachdenken anregte: warum müssen mittlerweile die Rechtsprechenden so geschützt werden? Was läuft da verkehrt?
Wie ich sah, waren noch einige Bürger gekommen, um das junge Mädchen seelisch und moralisch zu unterstützen. Das Mädchen brauchte zum Glück nicht in den Zeugenstand zu kommen. Der Ghanaer gestand dann in allerletzter Minute seine Schandtat, da die Beweislage natürlich erdrückend war. Trotzdem stritt er noch am ersten Verhandlungstag die Vergewaltigung ab.
Jetzt muss man wissen, dass generell das Strafmaß für Vergewaltigung zwischen 2 und 15 Jahren liegt. Bei Vergewaltigung Schutzbefohlener geht es ab 5 Jahren los, je nach Schwere der Tat. Der Staatsanwalt forderte anfangs 5 Jahre und wies den Angeklagten daraufhin, dass er bei einem Geständnis 1/3 weniger Haftzeit zu erwarten hätte. Aufgrund des Druckes gestand der Täter. Die Staatsanwalt forderte daraufhin 3 Jahre und 3 Monate und der Verteidiger 3 Jahre und 1 Monat.
Nach Befragung der Zeugen, inklusive der Polizisten, fiel mir auf, dass der Vorsitzende auffallend oft nachfragte, ob der Verdächtigte betrunken gewesen sei oder vielleicht taumelte oder eventuell unter Drogen stand. Mir persönlich kam es so vor, als wenn er unbedingt was finden müsse, um dann anschließend das milde Urteil zu rechtfertigen.
Das psychologische Gutachten sagte über den Verdächtigen aus, dass er in einem Krankenhaus in Ghana geboren wurde, alleine war, weder Mutter, Vater oder Geschwister kennen würde und sie angeblich erst in Italien wieder traf.
Er habe eine schwere Typhuserkrankung gehabt sowie eine Fluchtsituation und Hunger. Im Laufe seines Lebens hatte er auch eine schwere Krankheit, von der er aber wieder genesen war. Ihm machte auch ein scheußliches Geschwulst große Sorgen und zu guter Letzt hat er zwei Narben, die er sich bei einem Autounfall zuzog, was ihn heute noch negativ beeinflusst.
Aufgrund der Aussage über seine sogenannten schlimmen Krankheiten zog sich ein Kopfschütteln und Grinsen durch die Zuschauerränge. Der Richter sagte, wenn das Gegrinse und Kopfschütteln nicht aufhöre, wird er den Saal räumen lassen. Daraufhin sagte ein Zuschauer, dass er den Anwesenden nicht das Grinsen oder Kopfschütteln verbieten könne. Daraufhin erwiderte der Vorsitzende Kuhn, dass es sein Gerichtssaal sei und er entscheide, was man da darf oder nicht!
Der Richter Kuhn verkündete anschließend das Urteil. Es erging im „Namen des Volkes“ eine Haftstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten. Alle anwesenden Zuschauer guckten sich ungläubig an und warteten gespannt auf die Urteilserklärung.
- Der Richter führte auf, dass der Ghanaer aufgrund seines Geständnis, das Mädchen vor einer schwerer Befragung bewahrte. Das wirkte sich dann sehr strafmildernd auf das Urteil aus. Meines Erachtens hatte er in keinster Weise vor, das Mädchen zu schützen, sondern konnte aufgrund der erdrückenden Beweislast gar nicht anders; es war seine letzte Möglichkeit, ein milderndes Strafmaß zu erreichen.
- Dass der Angeklagte vermutlich angetrunken war, floß auch in dieses milde Urteil ein. Wenn sich jetzt schon Vermutungen mildernd auf das Strafmaß auswirken, dürfte man nicht glauben, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
- Aufgrund dessen dass der Angeklagte in Deutschland polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten sei und ihm eine gute soziale Prognose assistiert wird, ergab sich dann dieses Urteil. Ich möchte bemerken, dass er erst seit 2016 in Deutschland lebt und die Tat am 19.08.2016 passiert ist. Was gibt es da zu verschönern?? Er war keine 6 Monate im Gastland und übt als Schutzsuchender brutale Gewalt aus!
- Der Richter führte auf, dass Ausländer aufgrund ihrer Haftempfindlichkeit besonders gefährdet seien. Dies führte ebenfalls zu einer Verminderung der Haftstrafe.
Es ist schon langsam nicht mehr zu fassen, was die Rechtsprechung für Urteile im „Namen des Volkes spricht“.
Das junge Mädchen wird mit großer Sicherheit ihr Leben lang an ihrem Erlebnis zu knabbern haben. Wo bleibt da die moralische Gerechtigkeit?
Anmerkung von Ernst Grinschgl:
Ein kurzer Blick auf die politischen Zustände in Ghana: Auf der Seite des Auswärtigen Amtes http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ghana/Innenpolitik_node.html sind Fluchtgründe nicht erkennbar. Es gibt in Ghana weder Kriege noch politische und religiöse Verfolgung!
Insofern hätte der Straftäter weder in Italien und aber noch viel weniger in Deutschland sein dürfen. Diese abscheuliche Straftat ist von unserer Regierung mit zu verantworten. Die Justiz hat mit diesem Kuschelurteil keineswegs für Abschreckung gesorgt und ebenso versagt. Die angeblich zu erwartende positive Entwicklung des Straftäters sollte sofort nach Verbüßung der Haftstrafe ausschließlich in Ghana beobachtet werden!