Anfragen unserer Ratsgruppe
Sitzungstermin: 26.09.2016 Behandlung: Beantwortung der Anfrage Betreff: Kinderehen in Duisburg Inhalt: Die Schließung von Kinderehen ist in Deutschland gemäß § 1303 BGB nicht zulässig. Dennoch gibt es sie. So hat z.B. das Sozialministerium von Sachsen auf eine AfD-Anfrage hin 56 bestehende Ehen zwischen erwachsenen Männern und minderjährigen Mädchen bestätigt. Hintergrund ist in vielen Fällen eine [...]